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   LSG Hamburg, 30.10.2014 - L 1 SF 16/13 ESV   

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https://dejure.org/2014,41838
LSG Hamburg, 30.10.2014 - L 1 SF 16/13 ESV (https://dejure.org/2014,41838)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 30.10.2014 - L 1 SF 16/13 ESV (https://dejure.org/2014,41838)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 30. Oktober 2014 - L 1 SF 16/13 ESV (https://dejure.org/2014,41838)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschädigung wegen unangemessener Verfahrensdauer; Verfrüht erhobene Verzögerungsrüge; Angemessene Verfahrensdauer; Berücksichtigung von Verfahrensverzögerungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entschädigung wegen unangemessener Verfahrensdauer; Verfrüht erhobene Verzögerungsrüge; Angemessene Verfahrensdauer; Berücksichtigung von Verfahrensverzögerungen

  • rechtsportal.de

    GVG § 198 Abs. 1 S. 1-2
    Entschädigung wegen unangemessener Verfahrensdauer

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    GVG § 198 Abs. 1 S. 1-2
    Entschädigung wegen unangemessener Verfahrensdauer; Verfrüht erhobene Verzögerungsrüge; Angemessene Verfahrensdauer; Berücksichtigung von Verfahrensverzögerungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 21.02.2013 - B 10 ÜG 1/12 KL

    Überlanges Gerichtsverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - unangemessene Dauer -

    Auszug aus LSG Hamburg, 30.10.2014 - L 1 SF 16/13
    Die Klage ist als allgemeine Leistungsklage statthaft (§ 54 Abs. 5 SGG; vgl. BSG, Urteil vom 21.02.2013 - B 10 ÜG 1/12 KL) und auch im Übrigen zulässig, insbesondere form- und fristgerecht erhoben worden.

    Soweit das BSG in seinen Urteilen vom 21. Februar 2013 (B 10 ÜG 1/12 KL und B 10 ÜG 2/12 KL, beide Juris) auch an die verfügbaren statistischen Zahlen über die Dauer von Verfahren vergleichbarer Art angeknüpft hat, hat es ihnen nur eine indizielle, aber keine entscheidende Bedeutung zugemessen.

    Eine Kompensation des Nichtvermögensschadens durch die bloße Feststellung soll jedoch nur ausnahmsweise in Betracht kommen (BSG, Urteil vom 21.02.2013, a.a.O., unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des EGMR).

    Ausreichen kann eine schlichte Feststellung der unangemessenen Dauer danach beispielsweise in Verfahren, die für den Entschädigungskläger keine besondere Bedeutung hatten oder in denen ein Verfahrensbeteiligter durch sein Verhalten erheblich zur Verzögerung beigetragen hat (BT-Drs. 17/3802 S. 20; BSG, Urteil vom 21.02.2013, a.a.O.).

    Für Zeiträume unter einem Jahr erfolgt eine zeitanteilige Berechnung (BT-Drs. 17/3802 S. 20; BSG, Urteil vom BSG, Urteil vom 21.02.2013, a.a.O.).

  • BSG, 03.09.2014 - B 10 ÜG 2/13 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - unangemessene

    Auszug aus LSG Hamburg, 30.10.2014 - L 1 SF 16/13
    Das Bundessozialgericht hat für dies für den Bereich der Sozialgerichtsbarkeit dahin gehend konkretisiert, dass dem Ausgangsgericht bei Verfahren mit etwa durchschnittlicher Schwierigkeit und Bedeutung eine Vorbereitungs- und Bedenkzeit von bis zu zwölf Monaten eingeräumt werden könne, sodass insoweit inaktive Zeiten unschädlich seien und nicht zu einer unangemessenen Verfahrensdauer beitragen, selbst wenn sie nicht durch konkrete Verfahrensförderungsschritte begründet und gerechtfertigt werden könnten (BSG, Urteile vom 03.09.2014 - B 10 ÜG 12/13 R, B 10 ÜG 9/13 R, B 10 ÜG 2/13 R, zit. nach Terminbericht Nr. 40/14).

    Angemessen bleibe die Gesamt-Verfahrensdauer regelmäßig zudem dann, wenn sie zwölf Monate überschreite, aber insoweit auf vertretbarer aktiver Verfahrensgestaltung des Gerichts beruhe oder durch Verhalten des Klägers oder Dritter verursacht werde, die das Gericht nicht zu vertreten habe (BSG, Urteil vom 03.09.2014 - B 10 ÜG 2/13 R, zit. nach Terminbericht Nr. 40/14).

    Das Risiko hierfür trägt jedoch das Land, das für eine ausreichend Ausstattung der Gerichte zu sorgen hat (BSG, Urteil vom 03.09.3014 - B 10 ÜG 2/13 R, zit. nach Terminbericht Nr. 40/14).

  • EGMR, 10.01.2017 - 40/14

    AUSTIN v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus LSG Hamburg, 30.10.2014 - L 1 SF 16/13
    Das Bundessozialgericht hat für dies für den Bereich der Sozialgerichtsbarkeit dahin gehend konkretisiert, dass dem Ausgangsgericht bei Verfahren mit etwa durchschnittlicher Schwierigkeit und Bedeutung eine Vorbereitungs- und Bedenkzeit von bis zu zwölf Monaten eingeräumt werden könne, sodass insoweit inaktive Zeiten unschädlich seien und nicht zu einer unangemessenen Verfahrensdauer beitragen, selbst wenn sie nicht durch konkrete Verfahrensförderungsschritte begründet und gerechtfertigt werden könnten (BSG, Urteile vom 03.09.2014 - B 10 ÜG 12/13 R, B 10 ÜG 9/13 R, B 10 ÜG 2/13 R, zit. nach Terminbericht Nr. 40/14).

    Angemessen bleibe die Gesamt-Verfahrensdauer regelmäßig zudem dann, wenn sie zwölf Monate überschreite, aber insoweit auf vertretbarer aktiver Verfahrensgestaltung des Gerichts beruhe oder durch Verhalten des Klägers oder Dritter verursacht werde, die das Gericht nicht zu vertreten habe (BSG, Urteil vom 03.09.2014 - B 10 ÜG 2/13 R, zit. nach Terminbericht Nr. 40/14).

    Das Risiko hierfür trägt jedoch das Land, das für eine ausreichend Ausstattung der Gerichte zu sorgen hat (BSG, Urteil vom 03.09.3014 - B 10 ÜG 2/13 R, zit. nach Terminbericht Nr. 40/14).

  • BSG, 03.09.2014 - B 10 ÜG 12/13 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - unangemessene Verfahrensdauer - Zwölfmonatsregel -

    Auszug aus LSG Hamburg, 30.10.2014 - L 1 SF 16/13
    Das Bundessozialgericht hat für dies für den Bereich der Sozialgerichtsbarkeit dahin gehend konkretisiert, dass dem Ausgangsgericht bei Verfahren mit etwa durchschnittlicher Schwierigkeit und Bedeutung eine Vorbereitungs- und Bedenkzeit von bis zu zwölf Monaten eingeräumt werden könne, sodass insoweit inaktive Zeiten unschädlich seien und nicht zu einer unangemessenen Verfahrensdauer beitragen, selbst wenn sie nicht durch konkrete Verfahrensförderungsschritte begründet und gerechtfertigt werden könnten (BSG, Urteile vom 03.09.2014 - B 10 ÜG 12/13 R, B 10 ÜG 9/13 R, B 10 ÜG 2/13 R, zit. nach Terminbericht Nr. 40/14).

    Die Entschädigungszahlung ist in entsprechender Anwendung der §§ 288 Abs. 1, 291 S. 1 BGB ab Rechtshängigkeit mit 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen (BSG, Urteil vom 03.09.2014 - B 10 ÜG 12/13 R, a.a.O.).

  • BFH, 19.03.2014 - X K 8/13

    Unangemessene Verfahrensdauer bei 34-monatiger Untätigkeit des Finanzgerichts im

    Auszug aus LSG Hamburg, 30.10.2014 - L 1 SF 16/13
    Hinzu kommt, dass sich das Sozialgericht bei den zahlreichen Sachstandsanfragen der Kläger auf Standardantworten beschränkt und den Klägern noch nicht einmal einen Zeitpunkt in Aussicht gestellt hat, ab dem mit einer Verfahrensförderung zu rechnen sei (vgl. BFH, Urteil vom 19. März 2014 - X K 8/13 - Juris).
  • BGH, 23.01.2014 - III ZR 37/13

    Entschädigungsanspruch wegen überlanger Dauer eines Gerichtsverfahrens:

    Auszug aus LSG Hamburg, 30.10.2014 - L 1 SF 16/13
    Erst wenn die Verfahrenslaufzeit in Abwägung mit den weiteren Kriterien im Sinne von § 198 Abs. 1 Satz 2 GVG auch bei Berücksichtigung dieses Gestaltungsspielraums sachlich nicht mehr zu rechtfertigen ist, liegt eine unangemessene Verfahrensdauer vor (BGH, Urteil vom 23.01.2014 - III ZR 37/13 - Juris).
  • BFH, 17.04.2013 - X K 3/12

    Entschädigungsklage: Unangemessene Dauer eines finanzgerichtlichen Verfahrens -

    Auszug aus LSG Hamburg, 30.10.2014 - L 1 SF 16/13
    Nach dem Bundesfinanzhof (Urteil vom 17.04.2013 - X K 3/12 - Juris) erfolgt ein solcher Anspruchsausschluss jedenfalls in den Fällen nicht, in denen eine Verzögerung bereits vor Inkrafttreten des ÜGG eingetreten ist, da den Betroffenen anderenfalls hierfür kein wirksamer Rechtsbehelf und kein Entschädigungsanspruch zustünde, was mit den aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) folgenden und vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mehrfach festgestellten Pflichten Deutschlands nicht vereinbar wäre (ebenso: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.12.2013 - L 37 SF 82/12 EK R - Juris).
  • BSG, 03.09.2014 - B 10 ÜG 9/13 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - unangemessene

    Auszug aus LSG Hamburg, 30.10.2014 - L 1 SF 16/13
    Das Bundessozialgericht hat für dies für den Bereich der Sozialgerichtsbarkeit dahin gehend konkretisiert, dass dem Ausgangsgericht bei Verfahren mit etwa durchschnittlicher Schwierigkeit und Bedeutung eine Vorbereitungs- und Bedenkzeit von bis zu zwölf Monaten eingeräumt werden könne, sodass insoweit inaktive Zeiten unschädlich seien und nicht zu einer unangemessenen Verfahrensdauer beitragen, selbst wenn sie nicht durch konkrete Verfahrensförderungsschritte begründet und gerechtfertigt werden könnten (BSG, Urteile vom 03.09.2014 - B 10 ÜG 12/13 R, B 10 ÜG 9/13 R, B 10 ÜG 2/13 R, zit. nach Terminbericht Nr. 40/14).
  • BSG, 21.02.2013 - B 10 ÜG 2/12 KL

    Elterngeld sowie Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer

    Auszug aus LSG Hamburg, 30.10.2014 - L 1 SF 16/13
    Soweit das BSG in seinen Urteilen vom 21. Februar 2013 (B 10 ÜG 1/12 KL und B 10 ÜG 2/12 KL, beide Juris) auch an die verfügbaren statistischen Zahlen über die Dauer von Verfahren vergleichbarer Art angeknüpft hat, hat es ihnen nur eine indizielle, aber keine entscheidende Bedeutung zugemessen.
  • BSG, 16.12.2013 - B 10 ÜG 13/13 B

    Überlanges Gerichtsverfahren - indizielle Bedeutung der durchschnittlichen Dauer

    Auszug aus LSG Hamburg, 30.10.2014 - L 1 SF 16/13
    Eine allgemeine Festlegung einer angemessenen Verfahrensdauer für ein sozialgerichtliches Verfahren ist schon nach dem Wortlaut des § 198 Abs. 1 GVG ausgeschlossen, denn gemäß § 198 Abs. 1 S 2 GVG richtet sich die Angemessenheit der Verfahrensdauer nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der Schwierigkeit und Bedeutung des Verfahrens und nach dem Verhalten der Verfahrensbeteiligten und Dritter (BSG, Beschluss vom 16. Dezember 2013 - B 10 ÜG 13/13 B - Juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2014 - L 11 SF 364/12

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.12.2013 - L 37 SF 82/12

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - unangemessene

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